„Das Heizungsgesetz sorgt für mehr Generationengerechtigkeit“
Informationen rund um das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) standen im Mittelpunkt des letzten Saerbecker Energiegespräches. Franz Wennemann, Energieberater aus Saerbeck, stellte das Gesetz und seine Auswirkungen vor. Das Thema, das weite Teile der politischen Diskussion in diesem Jahr bestimmt hat, ist immer noch von großem Interesse: 65 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich zur Online-Veranstaltung anmeldet.
Das Gebäudeenergiegesetz sorgt für mehr Generationengerechtigkeit, so der Tenor der Veranstaltung. Denn mit dem Gesetz reagiere die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2021, das die Regierung zu mehr Klimaschutz mit Blick auf künftige Generationen aufgefordert hatte. Das Ziel, bis 2030 den Treibhausgas-Ausstoß in Deutschland um 65 Prozent zu senken, sei nur durch Eingriffe in den Wärmesektor zu erreichen.
Wennemann stellte die Eckpunkte des Gesetzes vor, das am 1.1. 2024 in Kraft tritt: Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, es gibt Übergangsfristen für Bestandsgebäude. Städte und Gemeinden sind aufgefordert, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Ab dem 1.1. 2045 ist der Betrieb von Gas- und Ölheizungen untersagt. Wennemann warnte davor, jetzt noch schnell neue Gas- und Ölheizungen einzubauen, ist doch mit steigenden Energiekosten, u.a. durch die CO2-Abgabe, in den kommenden Jahren zu rechnen.
Im Gebäudeenergiegesetz sind, so Wennemann, großzügige Förderungen (und verschiedene Arten der Heizungstechnik) vorgesehen: 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus, je nach Einkommenssituation und Zeitpunkt ist eine Förderung von bis zu 70 Prozent möglich. Wichtig: Vor einer Entscheidung sollte immer die individuelle Wohnsituation (u.a. Alter/Zustand des Gebäudes) betrachtet werden, eine fachkundige Beratung (Energieberater) ist dabei unbedingt empfehlenswert.
Auf Basis des Bürgerbeteiligungsprozesses der letzten zwei Jahre stellte Martin Sammler, der Leiter der Stabsstelle Klimaschutz im Saerbecker Rathaus, die wesentlichen Inhalte des Handlungsprogramms Wärmewende im Rahmen des Energiegesprächs vor. Besonders wurden die vielfältigen Lösungen und Konzeptideen behandelt und die insgesamt 12 Projekte und Maßnahmen präsentiert. Diese reichen von großen Lösungen, wie der Entwicklung eines Heizhauses und eines Wärmenetzes für den Gebäudebestand bis hin zu gemeinschaftlichen Lösungen und möglichen Pilotprojekten. Es wurde deutlich, dass in Saerbeck vielfältige Potenziale bestehen, um die Wärmewende für und mit den Bürgerinnen und Bürgern gestalten zu können. Zudem betonte er, dass die kommunale Wärmeplanung, die als Voraussetzung für das Gebäudeenergiegesetz gilt, bereits läuft und Ende kommenden Jahres abgeschlossen werden kann. Dadurch geht Saerbeck weiter voran und schafft frühzeitig klare Rahmenbedingungen für die chancenreiche Wärmewende vor Ort.
Das nächste Saerbecker Energiegespräch (mit Wein und Baguette) findet am Montag, 27. November, um 18.30 Uhr in der Jugendbildungsstätte Saerbeck statt: „Klimaziele erreichen und Energiewende umsetzen — Der Blick auf das große Ganze“ ist der Titel der Veranstaltung mit Professor Große Ophoff (Bundesstiftung Umwelt). Die Teilnahme ist kostenlos, um eine Spende an die Aktion Deutschland Hilft wird gebeten. Anmeldungen unter Tel. (02574) 98 33 00 oder per Mail an info@jbs-saerbeck.de.