Antrag auf Unterhaltsvorschuss
Leistungsbeschreibung
Als alleinerziehende Mutter oder Vater können Sie zur Sicherung des Unterhalts Ihres Kindes Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn das Kind
- im Bundesgebiet bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
- von dem anderen Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt bzw. Waisenrente bekommt.
Weitere Voraussetzungen für Kinder ab dem 12. Lebensjahr:
- das Kind bezieht keine Leistungen nach dem SGB II, oder die Hilfebedürftigkeit kann durch die Unterhaltsleistung vermieden werden, oder
- der betreuende Elternteil verfügt mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600,- €
Die Unterhaltsvorschussleistung endet spätestens, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Weitere Informationen des Kreises Steinfurt finden Sie hier.
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