Eheschließung
Die Verlobten müssen diverse Unterlagen beschaffen, damit das Standesamt prüfen kann, ob keine Ehehindernisse bestehen. Danach kann die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen werden. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten. Wenn nach erfolgter Prüfung durch das Standesamt Ehehindernisse nicht bekanntgeworden sind, kann geheiratet werden.
Trauungen werden in den Bürozeiten des Rathauses vorgenommen. Außerhalb der Bürozeiten sind Trauungen an Freitagnachmittagen in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr für Saerbecker Paare möglich. Auswärtige Paare können sich anschließen.
In der Zeit von April bis September sind Trauungen an einem Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausschließlich für Saerbecker Paare möglich.
Den Eheschließungstermin sprechen Sie mit dem Standesamt ab.
Längstensfalls dürfen Sie sich jedoch sechs Monate Zeit lassen sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.
Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind. - Erweiterte Meldebescheinigung
Eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Saerbeck gemeldet sind und in Saerbeck heiraten wollen, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich. - Beitrittserklärung
Sollte es einem der Verlobten unmöglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine sog. Vollmacht, das ist die Beitrittserklärung, vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sei bei uns.
Wenn einer der Verlobten schon einmal verheiratet war:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (für alle vorherigen Ehen)
Wenn einer der Verlobten Ausländer ist:
- Ehefähigkeitszeugnis der ausländischen Behörde
- Beglaubigung durch die deutsche Auslandsvertretung (Ausnahmefälle)
- Verdienstbescheinigung des letzten Monats (für das Oberlandesgericht erforderlich, wenn ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird)
- Dolmetscher, wenn einer der Verlobten oder ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.
Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Wir behalten uns vor, weitere Unterlagen verlangen zu können.
Gebühren:
Anmeldung zur Eheschließung bei Deutschen im Regelfall: 40,00 Euro
mit Ausländerbeteiligung unterschiedlich
bei Trauungen außerhalb der Dienstzeiten zusätzlich 66,00 Euro plus Raummiete (z.B. Kaminzimmer im Bürgerhaus 50,00 Euro)
Eheurkunde: 10,00 Euro
internationale Eheurkunde: 10,00 Euro
Ehefähigkeitszeugnis: 40,00 Euro
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