Freiwillige Feuerwehr Saerbeck
Die Gemeinde Saerbeck betreibt eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung. Die Feuerwehr erfüllt in erster Linie die Pflichtaufgaben nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Saerbeck ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr Ansprechpartner, wenn es um die Sicherheit der Saerbecker Bürgerinnen und Bürger geht.
Als Nachwuchsorganisation zählt zur Freiwilligen Feuerwehr auch eine Jugendfeuerwehr für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.
Das Internetangebot der Freiwilligen Feuerwehr Saerbeck finden Sie unter www.feuerwehr-saerbeck.de.
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
- Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten der Gemeinde Saerbeck bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr – Feuerwehrsatzung
- Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der Freiwilligen Feuerwehr und Helfer der privaten Hilfsorganisationen
Folgende Aufgaben werden u.a. wahrgenommen:
- Schnittstelle zwischen Verwaltung und Freiwilliger Feuerwehr
- Allgemeine Aufgaben und Beschwerdemanagement
- Finanzplanung
- Aufstellung des Haushaltes und Rechnungsbearbeitung
- Satzungen und Gebührenberechnungen
- Gebührenabrechnung kostenpflichtiger Einsätze und Hilfeleistungen
- Dienstanweisungen, Verträge, Vereinbarungen, Dienstvorschriften sowie interne Regelungen
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