Schnellnavigation Seitenkopf Subnavigation Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss Partner
Seitenkopf
  • Energiewende beginnt in den Köpfen
  • Energiewende lebt von Mitwirkung
  • Klimaschutz ist kommunale Daseinsvorsorge
Partner
  • BMBF
  • Logo DBU
  • Logo SUE

Gewerbe- und Gaststättenwesen

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges

Gewerbean-, um- und abmeldungen 
 

Wer den selbständigen Betrieb eines bestehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder der Betrieb aufgegeben wird.

Bei der Gewerbeanzeige ist der Personalausweis oder der Reisepass, bei Auswärtigen eine Meldebescheinigung des Wohnsitzes mitzubringen. Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben die Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, dass die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Der Beginn des erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Erlaubnis, des Handwerks ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei Ausländern ohne die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung ist unzulässig.

Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.

Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie unter:
Go! Das Gründungsnetzwerk:nrw http://http//www.go-online.nrw.de
Infocenter Gewerbeanmeldung http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de/

Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer.

Gewerbezentralregisterauskunft 

a) Auskunft über natürliche Personen:
Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

b) Auskunft über Firmen
Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma. Die Anträge sind bei der Meldebehörde zu stellen, die sie mit den Daten des Melderegisters über die Betroffenen automatisiert erstellt.

Personen, die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar an folgende Adresse senden:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
-Dienststelle Bundeszentralregister-
10900 Berlin

Gaststättenerlaubnis

Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind verschiedene Unterlagen einzureichen.

Mitzubringen sind:
  • Personalausweis
  • Die Unterlagen zum Gebäude, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung in zweifacher Ausfertigung
  • Baugenehmigung und Schlussabnahme
  • Pachtvertrag in Kopie
  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
  • Führungszeugnis der Belegart "O"
  • Auszug aus dem Gewerbezentralrgister der Belgart "9"
  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in denen Bezirk Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten
  • Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Grundzüge des Lebensmittelrechts
  • Für juristische Personen: Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung
  • Ggf. Aufenthaltserlaubnis

Die endgültige Gaststättenerlaubnis ist raum-, betriebsart- und personengebunden und kann nur erteilt werden, wen Sie als Antragsteller/-in zuverlässig sind. Ihre Zuverlässigkeit weisen Sie durch die oben aufgelisteten Belege nach. Die Gewerbeabteilung prüft daraufhin, ob die Gaststätte in der beabsichtigten Form geführt werden darf.


Rechtliche Grundlagen:

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz und verschiedener darauf basierender Verordnungen.

Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie unter:
Go! Das Gründungsnetzwerk:nrw http://http//www.go.nrw.de
Infocenter Gewerbeanmeldung http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de/
 


Kontakte:

Subnavigation
  • Aktuelles
  • Führungen und Seminare
  • Bioenergiepark
  • Außerschulischer Lernstandort
  • Klima.Campus
  • Newsletter
  • Förderverein
  • Stabsstelle Klimaschutz
  • Wärmewende
Seitenfuss

Klimakommune Saerbeck

Ferrières-Straße 11
48369 Saerbeck
Telefon:
+49 2574 89-202
Email:
klimakommune@saerbeck.de

Förderverein Klimakommune Saerbeck e.V.

Ferrières-Straße 11
48369 Saerbeck
Telefon:
+49 2574 89-202
Email:
foerderverein-klimakommune@saerbeck.de

© Saerbeck 2023

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
Navigation
  • Energiewende beginnt in den Köpfen
    • Grundlagen - Vom Wissen zum Handeln
    • Grundlagen - Rolle der Forschung
    • Grundlagen - Einfach machen!
    • Zukunftsenergie transparent gemacht
      • Zeigen wie´s geht - Wärmenetz und Heizzentrale
      • Zeigen wie´s geht - Energie-Erlebnis-Pfad
    • Bildung Bildung Bildung
      • Kinder- und Jugendbildung
      • Erwachsenenbildung
      • Multiplikatorenbildung
    • Tue Gutes und sprich darüber
  • Energiewende lebt von Mitwirkung
    • Grundlagen - Change Agents
    • Grundlagen - Bürgerbeteiligung und Akzeptanz
    • Grundlagen - Sense of place and ownership
    • Vom Ziel zum Weg
      • Diamant der Akteure
      • Ein Fahrplan zum Ziel
    • Bürgerinnen und Bürger sind die Investoren
      • Die Menschen mitnehmen
      • Echte Teilhabe - Energiegenossenschaft
      • Verteilungsgerechtigkeit
    • Bürgerschaftliches Engagement - Förderverein
      • It´s all about money
    • Story telling und Networking
  • Klimaschutz ist kommunale Daseinsvorsorge
    • Grundlagen - Gemeinwohlgemeinden
    • Die proaktive Rolle der Gemeinde
    • Klimakommune 2.0
      • Wärmewende
      • Verkehrswende
    • Wie geht Klimakommune? - 10 Erfolgsfaktoren
  • Aktuelles
  • Führungen und Seminare
  • Bioenergiepark
  • Außerschulischer Lernstandort
  • Klima.Campus
  • Newsletter
  • Förderverein
  • Stabsstelle Klimaschutz
  • Wärmewende