Namensänderungen
Das Standesamt nimmt Anträge auf Vor- und Familiennamensänderungen entgegen und leitet sie an den zuständigen Kreis Steinfurt weiter.
Die Gebühren werden vom Kreis Steinfurt festgesetzt.
Die Gebühren werden vom Kreis Steinfurt festgesetzt.
Gebühren:
Anträge auf Wiederaufnahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens z.B. nach Scheidung oder Tod des Ehegatten werden vom Standesamt bearbeitet. Die Gebühr beträgt 21,00 Euro.
Bescheinigung über Namensänderung: 9,00 Euro.
Kontakte: