Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Einkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie bitte schriftlich bei der Wohngeldstelle der Gemeinde Saerbeck.
Für Fragen stehen Ihnen die o.g. Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW ausrechnen lassen. Ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke finden Sie ebenfalls dort. Weiterführende Informationen zum Wohngeld finden Sie hier: Wohngeld
Hier finden Sie die Datenschutzerklärung.