Wohnbaugebiete
Vergabe von Wohnbaugrundstücken
Der Rat der Gemeinde Saerbeck hat am 06. Februar 2025 die Vergaberichtlinien für gemeindliche Wohnbaugrundstücke neu beschlossen, die ab dem 01. April 2025 gelten.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Regelungen und die Antworten dazu. Diese Zusammenstellung soll der allgemeinen Orientierung dienen und schnell gezielte Informationen liefern. Maßgeblich sind die Regelungen der Vergaberichtlinien.
Ich möchte mich um ein Baugrundstück in Saerbeck bewerben. Wo finde ich Informationen?
In den „Vergaberichtlinien für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke“. Dort ist das Verfahren geregelt.
Wer kann sich für ein Baugrundstück in Saerbeck bewerben?
Bewerben können sich Personen, die bis zum Ende des Bewerbungszeitraums die Volljährigkeit erreicht haben. Gemeinsame Bewerbungen mit Ehe- oder Lebenspartnern sind möglich. Jede einzelne Person kann nur eine Bewerbung einreichen. Das gleiche gilt für Haushalte (Ehepartner, Kinder im Haushalt etc.).
Die Gemeinde veräußert Grundstücke nur an Personen, die sich verpflichten, die auf dem Wohnbaugrundstück zu errichtende Immobilie für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren selbst zu bewohnen.
Wie kann ich mich um ein Baugrundstück bewerben?
Ab dem 01. April 2025 können Sie direkt online unter www.baupilot.com Ihre Bewerbung für ein Grundstück abgeben. Dort erhalten Sie auch alle Informationen über das Grundstück (Größe, Kaufpreis, Lage etc.).
Ich möchte ein Grundstück gemeinsam mit meinem Ehepartner/ Lebenspartner erwerben: Müssen wir die Angaben gemeinsam machen?
Ja. Gemeinsame Bewerbungen sind für Ehepaare und Lebenspartner möglich. In der Bewerbung müssen alle Personen aufgeführt werden, die gemeinsam ein Grundstück erwerben wollen. Änderungen oder Übertragungen an andere Personen sind nach dem Ende des Bewerbungszeitraums nicht mehr möglich. Ehe- oder Lebenspartner können nur eine Bewerbung abgeben.
Muss ich eine Finanzierungsbestätigung der Bank vorlegen?
Für die Bewerbung um ein Baugrundstück muss keine Finanzierungszusage eines Geldinstituts vorgelegt werden. Die Gemeinde behält sich allerdings vor, ggfs. eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts vor der Beurkundung des Grundstückskaufvertrags zu verlangen.
Ich bin bereits Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Wohnhauses: Kann ich mich um ein Baugrundstück bewerben?
Die Gemeinde verkauft auch ein Grundstück an Sie, wenn Sie bereits Wohneigentum besitzen. Allerdings besteht die Gemeinde darauf, dass Sie – wie oben bereits beschrieben – die Wohnimmobilie auf dem Neubaugrundstück für mindestens zwei Jahre selbst bewohnen. Ziel der Gemeinde ist es, selbst genutzten Wohnraum zu schaffen und den Kauf eines Grundstücks zu Spekulations- und Ertragszwecken zu vermeiden.
Baugebiete
Für die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken entwickelt die Gemeinde Saerbeck bedarfsgerecht neue Wohnbaugebiete.
2024 wurde das Wohnbaugebiet Hanfteichweg erschlossen. Etwa Ende 2026 wird das Wohnbaugebiet Alter Reiterhof erschlossen sein. Deshalb wird erst ab Mitte 2026 das Wohnbaugebiet Alter Reiterhof in dem Bewerbungsportal www.baupilot.com freigeschaltet.
„Hanfteichweg“ (ca. 70 Grundstücke)
„Alter Reiterhof“ (ca. 120 Grundstücke)
Ansprechpersonen für freie Baugrundstücke
Astrid Greiling, Tel.: 02574/89209; astrid.greiling@saerbeck.de
Andreas Bennemann Tel.: 02574/89206; andreas.bennemann@saerbeck.de
Ansprechpersonen für Fragen hinsichtlich des Bebauungsplanes
Gabi Greder; Tel.: 02574/ 89205; gabi.greder@saerbeck.de
Nico Menebröcker, Tel.: 02574/ 89297; nico.menebroecker@saerbeck.de