Wohnbaugebiete
An- und Verkauf bzw. Vergabe von Baugrundstücken
Die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften erfolgt auf der Grundlage nachfolgender Richtlinien.
Weitere Informationen finden Sie auf der nächsten Seite.
Ansprechpersonen für freie Baugrundstücke
Astrid Greiling, Tel.: 02574/89209; astrid.greiling@saerbeck.de
Andreas Bennemann Tel.: 02574/89206; andreas.bennemann@saerbeck.de
Bescheinigungen
Die Gemeinde Saerbeck hat ein gesetzliches Vorkaufsrecht gem. §§ 24 ff des Baugesetzbuches. Die gilt u.a. für Kaufverträge von Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs eine Bebauungsplanes, sofern in dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Flächen festgesetzt ist. Sollte die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht geltend machen, wird ein so genanntes Negativzeugnis ausgestellt. Der Antrag hierfür wird vom beauftragten Notar gestellt.
Löschungsbewilligungen
Unter einer Löschungsbewilligung versteht man eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Berechtigten, dass ein zu seinen Gunsten eingetragenes Recht (z.B. Rückauflassungsrecht) gelöscht werden kann.
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